Ein Blick auf die digitale operationale Resilienz
Die Vorläufer kreisten längst: das Kreditwesengesetz, die europäischen Banken-Richtlinien und -Verordnungen, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement, die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT — dazu ein Gürtel technischer Normen, an denen sich die Praxis ausrichtete.
Im Dezember 2022 schlägt die Verordnung (EU) 2022/2554 in diese Ordnung ein. Sie bündelt, was verstreut war, verdrängt, was sie ersetzt, und zieht einen Hof aus technischen Regulierungsstandards, Leitlinien, Auslegungshilfen und Aufsichtsmitteilungen hinter sich her.
Was nun folgt, ist dieser Vorgang als Zeitraffer: von 2006 bis heute — Älteres ist als Bestand von Beginn an da —, gefärbt nach Verbindlichkeit: warm für bindendes Recht, kühl für unverbindliche Auslegung.
Die Darstellung ist indikativ und schematisch, gesehen aus der Perspektive eines deutschen Kreditinstituts. Größen und Zeitpunkte sind Näherungen, keine Messwerte; gezeigt wird allein der DORA-Ausschnitt des Korpus. Keine Rechtsberatung.